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12.03.2014

EU-Zinsbesteuerung auf der Zielgeraden

Die Finanzminister der EU haben es an ihrer Sitzung vom Dienstag noch nicht geschafft, den seit 2008 auf dem Tisch liegenden Vorschlag zur Ausdehnung der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung zu verabschieden. Der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna erklärte, er könne «heute nicht zustimmen». Der Beschluss sei derart wichtig, dass ihn der Premierminister fällen solle. Gramegna deutete aber an, dass sein Chef am EU-Gipfel von nächster Woche wohl grünes Licht geben könne. Sein österreichischer Amtskollege Michael Spindelegger nannte zwei Bedingungen für ein Einlenken. Danach sagte er indessen vor Journalisten, hierzu habe er ausreichende Antworten bekommen, so dass Österreich zustimmen könne. Erfolgt der politische Durchbruch wie erwartet am EU-Gipfel, muss die revidierte Zinsbesteuerungs-Richtlinie (Gesetz) an einem folgenden Ministertreffen noch formell verabschiedet werden. Dies soll bis Ende März geschehen und wird diskussionslos erfolgen, da der Text nicht mehr umstritten ist. Er schliesst Schlupflöcher der bestehenden Zinsbesteuerung, indem neben Zinserträgen natürlicher Personen neu zum Beispiel auch Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen erfasst werden. Luxemburg und Österreich haben die Revision bisher blockiert, weil für sie damit de facto der Übergang vom Quellensteuer-Modell zum – von den übrigen EU-Staaten längst angewandten – automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen den Steuerbehörden und damit der Abschied vom Bankgeheimnis für Ausländer verbunden ist.

Beide hatten ihr Einlenken von einem Mitziehen der Schweiz und vier weiterer Drittstaaten abhängig gemacht, die sich auch an der bisherigen Zinsbesteuerung beteiligen. Beide begrüssten nun den Bericht von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta über seine Verhandlungen mit diesen Drittstaaten. Laut Semeta sind alle fünf bereit, sich am geplanten globalen OECD-Standard für den AIA auszurichten. Er wolle bis Ende Jahr die Verhandlungen mit ihnen abschliessen.

 

Damit ist das von Luxemburg und Wien geforderte Mitziehen der Drittstaaten auf gutem Weg. Spindelegger fragte aber in der Ministerrunde, was passiere, sollte ein Drittstaat am Ende ausscheren. Er verwies explizit auf ein mögliches Referendum in der Schweiz. Semeta antwortete, er habe keine Signale für solche Rückzieher. Sollten sie eintreten, habe die EU «Instrumente», um zu reagieren. Spindelegger bekräftigte vor Journalisten, ein solcher Rückzieher müsste «Konsequenzen» für die Schweiz haben. Die zweite Bedingung von Luxemburg und Österreich lautet, dass es nicht zwei parallele AIA-Standards geben dürfe, einen der EU für die Zinsbesteuerung und den globalen Ansatz. Hierzu sagte Semeta, es seien sich alle einig, dass es am Ende nur den globalen Standard geben werde. Die EU werde ihr Recht (Richtlinien zur Zinsbesteuerung und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden) anpassen.

 

Quelle NZZ vom 12. März 2014